Ehe.deRatgeberRecht und FinanzenUrteileUrteil: Ehepartner nicht automatisch Darlehensnehmer

Urteil: Ehepartner nicht automatisch Darlehensnehmer

Ein Ehepartner, der Mithaftung für einen Kredit übernimmt, wird nur dann zum Darlehensnehmer, wenn bei ihm ein objektives Eigeninteresse an der Aufnahme des Kredits besteht. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil vom 25.10.2012 (Aktenzeichen: 9 U 199/11).

Im betreffenden Verfahren ging es um eine geschiedene Frau, deren Ex-Ehemann einen Kredit aufgenommen hatte, der unter anderem zur Finanzierung des gemeinsamen Pkw dienen sollte. Die Frau, welche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses kein Deutsch sprach, übernahm die Mithaftung für das Darlehen.

Auf krasse Weise überfordert

Bereits vor dem Landgericht Konstanz hatte die kreditgebende Bank sie für die Rückzahlung des gekündigten Darlehens in Anspruch nehmen wollen. Das Gericht hatte die Klage aber in seinem Urteil vom 15. November 2011 zurückgewiesen. Die Beklagte habe demnach keine Darlehnsschuld, sondern nur eine bloße Mithaftung für ihren Ehemann übernommen, von dem sie mittlerweile geschieden sei. Das Darlehen habe die Beklagte von Anfang an in „krasser Weise“ finanziell überfordert, wodurch der zugrunde liegende Vertrag sittenwidrig sei. Auch ihre mangelnden Sprachkenntnisse wurden angeführt.

Gegen dieses Urteil richtete sich die Berufung der Bank. Diese argumentiert ihrerseits, dass das Gericht den Wortlaut des Vertrages nicht genug berücksichtigt und das Eigeninteresse der Beklagten am Kredit nicht erkannt habe. Auch die Sprachdefizite der Beklagten spielten aus Sicht der Bank keine Rolle. Das Eigeninteresse der Beklagten ergebe sich durch den Umstand, dass der Kredit zur Finanzierung des Familien-Pkw verwendet wurde. Der restliche Betrag des Darlehens sei auf ihr Girokonto überwiesen worden.

Die Frau führt dagegen an, dass sie nicht gleichberechtigt über die Auszahlung und Verwendung des Darlehens habe mitentscheiden dürfen und deshalb nicht als Darlehensnehmerin gelten könne.

Sittenwidriger Vertrag

Bereits vor dem Landgericht Konstanz hatte die kreditgebende Bank sie für die Rückzahlung des gekündigten Darlehens in Anspruch nehmen wollen. Das Gericht hatte die Klage aber in seinem Urteil vom 15. November 2011 zurückgewiesen. Die Beklagte habe demnach keine Darlehnsschuld, sondern nur eine bloße Mithaftung für ihren Ehemann übernommen, von dem sie mittlerweile geschieden sei. Das Darlehen habe die Beklagte von Anfang an in „krasser Weise“ finanziell überfordert, wodurch der zugrunde liegende Vertrag sittenwidrig sei. Auch ihre mangelnden Sprachkenntnisse wurden angeführt.

Gegen dieses Urteil richtete sich die Berufung der Bank. Diese argumentiert ihrerseits, dass das Gericht den Wortlaut des Vertrages nicht genug berücksichtigt und das Eigeninteresse der Beklagten am Kredit nicht erkannt habe. Auch die Sprachdefizite der Beklagten spielten aus Sicht der Bank keine Rolle. Das Eigeninteresse der Beklagten ergebe sich durch den Umstand, dass der Kredit zur Finanzierung des Familien-Pkw verwendet wurde. Der restliche Betrag des Darlehens sei auf ihr Girokonto überwiesen worden.

Die Frau führt dagegen an, dass sie nicht gleichberechtigt über die Auszahlung und Verwendung des Darlehens habe mitentscheiden dürfen und deshalb nicht als Darlehensnehmerin gelten könne.

Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe

Autor:  iurFRIEND-Redaktion

Ratgeber