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Eheliche Pflichten und Familienrecht

Sie sind verheiratet und haben Ihren Herzpartner gefunden? Dann freuen wir uns mit Ihnen! Es gibt aber auch gesetzlich geregelte Rechte und Pflichten. Diese sind im Familienrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert.

Gemäß §1353 BGB sind Eheleute dazu verpflichtet, eine Lebensgemeinschaft aufzubauen, was in der Regel bedeutet, dass sie auch zusammen wohnen und einen gemeinsamen Haushalt führen. Außerdem tragen Ehepartner füreinander Verantwortung und stehen füreinander ein - sowohl im Leben als auch in gewissen rechtlichen Belangen.

Nach §1354 BGB soll das Ehepaar einen Ehenamen wählen, den sie dann gemeinsam führen, sie müssen es jedoch nicht. Es ist auch möglich, seine bisherigen Namen weiterzuführen.

Der Haushalt wird nach den Bedürfnissen der Familie untereinander aufgeteilt, beide Ehepartner haben die Möglichkeit, arbeiten zu gehen. Dabei müssen sie bei der Auswahl und der Ausübung ihrer Arbeit aufeinander Rücksicht nehmen. Kümmert sich ein Ehepartner hauptsächlich um den Haushalt, leistet sie oder er einen gleichwertigen Beitrag für die Familie und übernimmt diese Aufgabe in eigener Verantwortung.

Gut zu wissen:

Mit der so genannten Schlüsselgewalt können Ehepartner füreinander rechtlich bindend Geschäfte für den Lebensbedarf besorgen. Konkret bedeutet das, dass die Ehepartner füreinander Einkäufe tätigen oder Verträge für den alltäglichen Bedarf schließen können. Welche Summe und welche Arten von Verträgen für die Ehe zum täglichen Lebensbedarf zählen, hängt ganz von der finanziellen Situation und den Lebensumständen des Ehepaars ab.

Treue oder Scheidung

Für die meisten monogam lebenden Ehepartner spielt die Treue eine wichtige Rolle. Zwar ist die Treue nicht gesetzlich verankert, aber wer fremd geht, kann es seinem Ehepartner nicht verübeln, wenn dieser die Scheidung einreicht.

Keine Ringpflicht

Wussten Sie, dass es keine Ringpflicht gibt? Zumindest gibt es kein Gesetz, welches Eheringe vorschreibt. Dennoch hat sich die Tradition vom Anlegen des Eherings bei der Heirat etabliert. Bei der kirchlichen Trauung werden Paare, die keine Ringe möchten, trotzdem gesegnet. Der Segen hängt nicht an den Ringen. Sie sind nur ein symbolischer Akt.

Bereits in der Antike war der Trauring bekannt. Sowohl die alten Ägypter als auch Römer trugen den Trauring am Ringfinger der linken Hand. Der Grund hierfür war der Glaube, dass eine Ader von diesem Finger direkt zum Herzen und damit zur Liebe führt. Allerdings trugen im antiken Rom nur die Frauen einen Ehe- oder Verlobungsring. Letzterer war meist aus Eisen und galt als Zeichen der Bindung, vor allem aber auch als „Empfangsbestätigung” für die Mitgift.

Der Brauch, den Trauring am nach ihm benannten Ringfinger zu tragen, hat sich bis heute erhalten. Während in vielen westlichen Ländern der Trauring am linken Ringfinger getragen wird, ist es in Deutschland, Österreich sowie unter anderem in Norwegen, Polen, Bulgarien, Russland und der Ukraine üblich, den Ring am rechten Ringfinger zu tragen.

Autor:  iurFRIEND-Redaktion

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