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Ehe und Versicherungen

Ihre familiären Verhältnisse sind der Gradmesser dafür, welche Versicherungen Sie unterhalten sollten. Als Single ist Ihr Versicherungsbedarf ein anderer, als wenn Sie verheiratet sind und / oder Kinder haben. Mit Ihrer Eheschließung haben Sie jedenfalls den Vorteil, dass Sie oder Ihr Ehepartner sowie die Kinder in einer Reihe von Versicherungen familienversichert sind. Waren Sie bislang eigenständig versichert, sollten Sie Ihren Versicherungsbestand durchforsten und sich neu orientieren. Wir erklären, welche gemeinsamen Versicherungen in der Ehe zu welchem Zeitpunkt zweckmäßig sind.

Das Wichtigste

  • Versicherbar ist so gut wie alles. Dennoch brauchen und sollten Sie nicht jedes Lebensrisiko versichern. Entscheiden Sie nach einer Kosten-Nutzen-Analyse, ob und welche Versicherung Sie für sich selbst im Hinblick auf Ihre Ehe und Ihre familiären Gegebenheiten benötigen.
  • Sie benötigen eine Versicherung dann, wenn diese gesetzlich vorgeschrieben ist oder Ihre Existenz oder die Ihrer Familienangehörigen absichert.
  • Heiraten Sie, ist Ihr nicht erwerbstätiger oder nur geringfügig verdienender Ehepartner in Ihrer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung familienversichert.
  • Gleiches gilt für Ihre minderjährigen sowie volljährigen Kinder, die kein eigenes Geld verdienen und sich in der Schul- und Berufsausbildung bis zum 25. Lebensjahr befinden.
  • Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherungspflicht empfiehlt sich eine freiwillige private Haftpflichtversicherung, mit der Sie Ihre Existenz und die ihrer Familie absichern. Auch hier sind Ihre Familienangehörigen mitversichert.
  • Der Existenzsicherung dient auch eine Risikolebensversicherung für den Todesfall.
  • Eine Unfallversicherung ist gleichfalls existenzsichernd, falls Sie infolge eines Unfalls invalide werden. Sie schützen Ihre Kinder, falls diese infolge ihrer Invalidität zeitlebens erwerbsunfähig bleiben.

Welche Versicherungen benötige ich?

Es scheint, als wäre so gut wie alles versicherbar. Viele Bürger unterhalten Versicherungen, die sie nicht wirklich benötigen. Grund ist oft, dass Sie der Empfehlung eines Versicherungsvermittlers gefolgt sind, der sie blindlings vertraut haben und sich zu einer Unterschrift haben verleiten lassen. Letztlich sollten Sie immer eine Kosten-Nutzen-Analyse vornehmen. Steht der Prämienaufwand für eine Versicherung tatsächlich im Verhältnis zum Nutzen im Schadensfall? Diese Entscheidung kann Ihnen niemand abnehmen. Sie selbst müssen wissen, was ein bestimmter Versicherungsschutz für Sie wert ist.

Schlecht weht der Wind, der keinen Vorteil bringt.

William Shakespeare

Expertentipp:

Wenn Sie eine Versicherung abschließen wollen, sollten Sie sich nicht allein auf den Rat eines Versicherungsvertreters verlassen. Es versteht sich, dass ein Versicherungsvertreter vornehmlich die Angebote unterbreitet, für die er die höchste Provision erhält und die er sowieso im Gepäck hat. Eine neutrale Beratung dürfen Sie im Regelfall nicht erwarten. Auch bei Versicherungsmaklern, die eigentlich neutral beraten sollten, ist zu berücksichtigen, dass sie diejenigen Versicherungen empfehlen werden, die sie regelmäßig empfehlen, beispielsweise aus dem Grund, dass die Prämien dort gering sind oder die scheinbar besten Zusatzleistungen involviert sind. Auf jeden Fall sollten Sie die Angebote mehrerer Versicherer vergleichen. Achten Sie nicht allein auf die Prämienhöhe. Berücksichtigen Sie auch das Leistungsangebot. Vertrauen Sie nicht ausschließlich auf die Erfahrungen anderer. Negative Erfahrungen können ebenso wie positive Erfahrungen individuell begründet sein und geben noch keine zuverlässige Auskunft über die Seriosität, Kompetenz und Leistungsbereitschaft eines Versicherers.

Warum sollte ich meinen Versicherungsbestand in der Ehe überprüfen?

Heiraten Sie Ihren Partner, so genügt oft eine gemeinsame Versicherung.

Heiraten Sie Ihren Partner, so genügt oft eine gemeinsame Versicherung.

Ihr Versicherungsbedarf hängt von Ihren Familienverhältnissen und Ihrem Alter ab. Sind Sie verheiratet und haben Kinder, ist es ein Gebot der Stunde, Ihre Angehörigen für den Todesfall abzusichern, während dieser Aspekt weniger relevant ist, solange Sie Single sind. Sind Sie verheiratet, brauchen Sie nur noch eine gemeinsame Haftpflicht, Hausrat- und Rechtsschutzversicherung. Oft genügt auch eine gemeinsame Kranken- und Pflegeversicherung. Ist ein Partner auf das Einkommen des anderen angewiesen, empfiehlt sich eine Risikolebensversicherung, die Sie bei hohen Berufsrisiken auch noch mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombinieren können. Im fortgeschrittenen Alter ändert sich Ihr Versicherungsbedarf. Jetzt kommt es mithin darauf an, Ihre Angehörigen gegen den Kostenaufwand für Ihre Beerdigung abzusichern.

Expertentipp:

Es kann vorteilhaft sein, wenn Sie in der Ehe Ihre Versicherungen zusammenlegen und bei einem Versicherer konzentrieren. Je mehr Versicherungsverträge Sie bei einem bestimmten Versicherer unterhalten, desto höhere Rabatte können Sie erwarten.

Welche Versicherungen in der Ehe sind ratsam?

Kranken- und Pflegeversicherung in der Ehe

Kranken- und Pflegeversicherungsschutz ist gesetzliche Pflicht. Sie sind gesetzlich kranken- und pflegeversichert, wenn Ihr Jahresarbeitsentgelt die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. Diese lag für das Jahr 2020 bei 62.550 EUR oder 5.212,50 EUR im Monat. Ihrem laufenden monatlichen Bruttoeinkommen müssen Sie auch regelmäßige jährliche Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld hinzurechnen. Liegt Ihr Einkommen über dieser Grenze, können Sie sich auch privat krankenversichern.

Ihr Ehepartner ist in Ihrer Krankenversicherung familienkrankenversichert, wenn er/sie nicht mehr als 445 EUR oder bei einem Minijob nicht mehr als 450 EUR verdient. Er darf nicht beamtet, hauptberuflich selbstständig und nicht privat versichert sein. Ihre Kinder sind bis zum 23. Lebensjahr über die Familienkrankenversicherung kostenfrei mitversichert, solange sie kein eigenes Geld verdienen. Befinden sich die Kinder in einer Schul- oder Berufsausbildung, liegt die Altersgrenze bei 25 Jahren.

Es ist Ihre persönliche Entscheidung, ob Sie sich gesetzlich oder privat versichern. Solange Sie Single sind, sind die Prämien in jungen Jahren tatsächlich sehr attraktiv. Davon sollten Sie sich jedoch nicht blenden lassen. Werden Sie älter und gründen Sie eine Familie, ändert sich diese Kalkulation.

Alle Sorge hat ein Ende, wenn wir einen festen Entschluss gefasst haben.

Marcus Tullius Cicero

Für die gesetzliche Krankenversicherung spricht jedenfalls, dass Ihre Familienangehörigen automatisch und ohne zusätzliche Kosten in den Versicherungsschutz einbezogen sind. Nur die gesetzliche Krankenversicherung bietet diesen Familientarif. In der privaten Krankenversicherung müssen Sie jedes einzelne Familienmitglied eigenständig versichern. Die Kostensteigerungen der privaten Krankenversicherer waren jedenfalls in den vergangenen Jahren teils exorbitant, mit der Folge, dass viele Versicherungsnehmer Abstriche im Leistungskatalog akzeptieren mussten und im Gegenzug die Beiträge senken konnten. Ganz wichtig: Ihre Rente muss später so hoch sein, dass Sie in der Lage sind, die Versicherungsprämien auch im Alter noch tragen zu können. Berücksichtigen Sie, dass Sie keine Möglichkeit mehr haben, in die oft günstigere gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren, wenn Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben.

Erscheint Ihnen das Leistungsspektrum Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung als zu gering, können Sie Ihren Versicherungsbedarf auch über eine zusätzliche private Krankenversicherung abdecken. Mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung haben Sie Anspruch auf ein Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung. Empfehlenswert ist eine Zahnzusatzversicherung, mit der Sie einen wesentlich höheren Erstattungsanteil beim Zahnersatz erreichen. Eine Krankentagegeld-Versicherung kann interessant sein, wenn Sie selbstständig sind und über längere Zeit einen Verdienstausfall ersetzen müssen.

Gut zu wissen:

Möchten Sie sich neutral beraten lassen, rufen Sie das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit (Tel. 030 / 340 60 66 – 01) an. Sie können sich auch von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) unter der Tel.-Nr. 0 800-0117722 kostenfrei beraten lassen.

Private Haftpflichtversicherung

Die wichtigste Versicherung zur Existenzsicherung ist die private Haftpflichtversicherung. Hat auch Ihr Ehepartner vor der Eheschließung eine eigene Privathaftpflichtversicherung, können Sie in der Ehe Ihre Versicherungen zusammenlegen. Kündigen Sie den jüngeren Vertrag. Der jüngere Vertrag kann nämlich meist rückwirkend ab Beginn der Versicherungsperiode aufgehoben werden, in der Sie die Aufhebung beantragt haben. Familientarife gibt es bereits um die 70 EUR. Ihre minderjährigen Kinder sind ohne Zuschlag mitversichert. Auch ledige volljährige Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden, unterfallen meist bis zum 25. Lebensjahr dem Versicherungsschutz.

Sind Sie bislang noch nicht versichert, sollten Sie umgehend tätig werden. Die Beiträge sind nicht sehr hoch. Nur aus Unkenntnis haben viele Verbraucher keine solche private Haftpflicht. Im schlimmsten Fall sind Sie im Schadensfall ruiniert. Die private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie oder ein Familienangehöriger Dritten vorsätzlich oder fahrlässig zufügen.

Praxisbeispiel:

Sie schauen gedankenversunken auf Ihr Handy und überqueren die Straße. Ein Autofahrer, der Sie nicht überfahren will, steuert sein Auto gegen die Laterne. Sie haften dem Autofahrer auf Schadensersatz, da dieser wiederum den Schaden an der Laterne bezahlen muss. Oder Ihr achtjähriger Sohn schießt den Fußball durch die Küchenscheibe Ihres Nachbarn. Für den Schaden sind Sie verantwortlich.

Sind Sie haftpflichtversichert, brauchen Sie sich nicht mit den Forderungen des Geschädigten auseinanderzusetzen oder selbst Anwälte und Gerichte einzuschalten. Ihre Pflichtversicherung übernimmt nämlich auch die Aufgabe, berechtigte Forderungen eines Geschädigten abzuwickeln und unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Gut zu wissen:

Halten Sie sich ein Haustier, sollten Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Läuft Ihr Vierbeiner auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall, sind Sie haftbar. Ihre Haftung ist in der privaten Haftpflichtversicherung im Regelfall nicht abgedeckt.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung leistet Entschädigung, wenn Ihre Wohnungseinrichtung (Hausrat), Kleidung oder andere bewegliche Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Raub, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus nach einem Einbruch beschädigt, zerstört und entwendet werden. Je wertvoller ihr Hausrat ist, desto wichtiger ist es, mit einer Versicherung vorzubeugen. Sonst stehen Sie beispielsweise nach einem Brand im Schadensfall ohne jeglichen Hausrat dar. Auch die Hausratversicherung ist eine der Versicherungen, die Sie nach der Eheschließung zusammenlegen können. Sie schützt Ihren Ehepartner und Ihre Kinder gleichermaßen.

Rechtsschutzversicherung

Auch Ihre Rechtsschutzversicherung können Sie nach Ihrer Eheschließung zusammenlegen.

Auch Ihre Rechtsschutzversicherung können Sie nach Ihrer Eheschließung zusammenlegen.

Mit Ihrer Eheschließung brauchen Sie nur noch einen Rechtsschutzversicherungsvertrag. Ihr Ehepartner und Ihre minderjährigen Kinder sind familienversichert. Volljährige Kinder sind versichert, solange sie kein eigenes Geld verdienen und nicht älter als 25 Jahre sind. Ob Sie eine Rechtschutzversicherung tatsächlich benötigen, hängt von den Risiken ab, mit denen Sie im Lebensalltag konfrontiert werden. Theoretisch kann natürlich jeder betroffen sein, praktisch ist das Risiko überschaubar. Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen, könnten Sie im Streitfall auch anwaltliche Beratungshilfe und staatliche Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe erhalten. Dann übernimmt der Staat die Kosten eines Rechtsstreits.

Gut zu wissen:

Sind Sie viel mit dem Auto unterwegs, kann es genügen, wenn Sie eine spezielle Autorechtsschutzversicherung unterhalten und auf das allgemeine Leistungsspektrum einer Rechtsschutzversicherung verzichten.

Geht es um familienrechtliche und erbrechtliche Fragen, zahlt die Rechtsschutzversicherung nur die Kosten für den Rat und die Auskunft eines Anwalts. Berücksichtigen Sie sie, dass die Rechtsschutzversicherung viele Lücken enthält. Vieles, von dem Sie glauben, es sei versichert, ist tatsächlich vom Versicherungsschutz ausgenommen (z.B. vorsätzliche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Klagen von Kapitalanlegern, Auseinandersetzungen beim Hausbau, Baufinanzierung, Wohnung und Grundstückseigentumsfragen). Viele Rechtsgebiete müssen Sie eigenständig und zusätzlich versichern. Die Abwehr von Schadensersatzforderungen Dritter ist außerdem Angelegenheit Ihrer privaten Pflichtversicherung.

Die Auseinandersetzung vor Gericht und insbesondere Ihre Scheidung ist nicht versichert. Eine Ausnahme besteht allenfalls bei der ARAG-Versicherung. Der dort angebotene Ehe-Rechtsschutz deckt die Kosten ab, die bei Scheidung oder Scheidungsfolgesachen entstehen. Jeder Ehepartner ist versichert. Voraussetzung ist aber, dass Sie eine Wartezeit von drei Jahren ab dem Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses einhalten. Geht es um den gleichfalls angebotenen Unterhalts-Rechtsschutz, der nicht im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung steht, beträgt die Wartezeit ein Jahr.

Lebensversicherung

Eine reine Kapitallebensversicherung empfiehlt sich angesichts der Renditen kaum noch. Um Ihre Angehörigen für den Fall abzusichern, dass Sie infolge Krankheit oder eines Unfalls das Zeitliche segnen, empfiehlt sich jedoch eine Risiko-Lebensversicherung. Bei diesem Versicherungstyp erhalten Sie Ihre Prämien nicht zurück. Vielmehr zahlt die Versicherung eine Entschädigung an Ihre Hinterbliebenen. Damit lassen sich beispielsweise die Beerdigungskosten abdecken. Auch Ihr Ehepartner kann umgekehrt Ihre Person über eine solche Risikolebensversicherung absichern. Die Prämien sind ziemlich überschaubar.

Die Risiko-Lebensversicherung ist nur eine Möglichkeit, wie Sie Ihren Partner absichern können.

Schaubild:
Die Risiko-Lebensversicherung ist nur eine Möglichkeit, wie Sie Ihren Partner absichern können.

Gut zu wissen:

Eine Risikolebensversicherung empfiehlt sich vornehmlich dann, wenn Sie einen hohen Kredit aufgenommen haben, beispielsweise zur Finanzierung Ihrer Ehewohnung. Im ungünstigsten Fall kann Ihr Ehepartner den Kredit nicht alleine abzahlen und müsste das Haus verkaufen. In diesem Fall kann sich auch eine Restschuldversicherung anbieten, bei der sich die Versicherungssumme entsprechend der Rückzahlung kontinuierlich verringert.

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung sichert nach einem Unfall den Verlust Ihrer Arbeitskraft ab. Sie bietet auch Ihren Kindern Schutz. Für Kinder ist eine Unfallversicherung allein schon deshalb empfehlenswert, als ein Kind vielleicht zeitlebens erwerbsunfähig bleibt. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur für Unfälle in der Schule, im Kindergarten oder auf dem Weg dorthin und auf dem Weg zurück. Die Rente reicht jedoch kaum aus, um auf Dauer den Unterhalt bei Invalidität abzusichern. Vor allem leistet sie beim Unfall in der Freizeit nichts.

Kfz-Versicherung

Sind Sie Halter eines Kraftfahrzeugs, müssen Sie sich haftpflichtversichern. Benutzt Ihr Ehepartner das Fahrzeug gleichermaßen, kommen Sie regelmäßig in den Genuss eines Rabatts, wenn Sie den Ehepartner bezeichnen und erklären, dass nur Sie und Ihr Ehepartner das Fahrzeug nutzen. Fahren auch Ihre Kinder mit dem Fahrzeug, müssen Sie die Kinder, zumindest dann, wenn diese vor Vollendung des 18. Lebensjahres bereits den Führerschein erworben haben, der Versicherung bekanntgeben. Nutzen auch die Kinder danach das Fahrzeug, erhöhen sich die Prämien. Fahren die Kinder eigene Fahrzeuge, reduzieren sich Ihre Prämien.

Fazit

Analysieren Sie Ihren Versicherungsbedarf realistisch. Sie können im Leben nicht jedes Risiko ausschließen und brauchen nicht jedes Risiko zu versichern. Eine Versicherung gebietet sich dann, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Krankenversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung) und empfiehlt sich dann, wenn sie zu Ihrer Existenzsicherung oder der Ihrer Familie zwingend erscheint (z.B., Privathaftpflichtversicherung, Risikolebensversicherung). Je besser Sie selbst informiert sind, desto realistischer können Sie Ihren Versicherungsbedarf einschätzen. Wenn Sie ausschließlich auf den Rat Dritter vertrauen, zahlen Sie oft unnötiges Geld.

Autor:  Volker Beeden

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