Ehe.deRatgeberRecht und FinanzenKinderWie viel Elterngeld kann ich beanspruchen?

Wie viel Elterngeld kann ich beanspruchen?

Sind Sie gerade Eltern geworden, können Sie staatliche finanzielle Unterstützung in Form von Elterngeld beantragen. Wie hoch dieses monatlich ausfällt, hängt mitunter davon ab, für welche Variante bzw. welche Kombination der Varianten Sie sich entscheiden und welche weiteren Einnahmen Sie mitberücksichtigen müssen.

Kurze Zusammenfassung

  • Die Höhe des Basiselterngeldes beträgt 65 % dessen, was Sie vor der Geburt verdient haben. Beim ElterngeldPlus halbiert sich dieser Betrag.
  • Durch den Partnerschaftsbonus erhalten beide Elternteile je vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus.
  • Elterngeld ist zwar steuerfrei, Ihr Einkommen wird jedoch nach einem höheren Steuersatz besteuert.

Praktische Tipps für Sie

Tipp 1: Nutzen Sie den Geschwisterbonus
Haben Sie weitere Kinder, so sollten Sie den Geschwisterbonus als Zuschlag auf dem Elterngeld beanspruchen.

Tipp 2: Mutterschaftsgeld müssen Sie anrechnen
Erhalten Sie Mutterschaftsgeld, so müssen Sie dies auf Ihr Elterngeld anrechnen. Hierbei wird das Mutterschaftsgeld eines Monats dem Anspruch des Basiselterngeldes für einen Monat gleichgestellt.

Tipp 3: Kranken- und Rentenversicherung
Sie müssen mit dem Elterngeld keine Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zahlen. Sie sind während der Elternzeit gesetzlich krankenversichert und diese Zeit wird bei Ihrer gesetzlichen Rente als Kindererziehungszeit berücksichtigt.

So berechnen Sie Ihr Nettoeinkommen

Sie berechnen das Elterngeld, indem Sie von Ihrem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt Ihres Kindes bestimmte Pauschalsätze für Steuern und Sozialabgaben abziehen. Werbungskosten werden mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 EUR berücksichtigt. Daraus ergibt sich das Nettoeinkommen, nach dem das Elterngeld berechnet wird. Dieser Betrag ist nicht mit dem Nettogehalt in Ihrer Gehaltsabrechnung identisch.

Expertentipp:

Sie können Ihr Nettogehalt und damit das Elterngeld optimieren, wenn Sie verheiratet sind und der Elternteil, der das Elterngeld beantragt, in die Steuerklasse III wechselt. Dadurch erhöht sich Ihr Nettoeinkommen. Je höher Ihr Nettoeinkommen, desto höher ist der Anspruch auf Elterngeld. Für die Berechnung des Elterngeldes ist die Steuerklasse maßgebend, in der Sie im letzten Monat des Vermessungszeitraums mit Einkommen eingeordnet waren. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der andere Elternteil, der arbeitet, in die Steuerklasse V eingestuft wird und darin deutlich mehr Einkommensteuer zahlt. Es kommt also darauf an, welcher Elternteil was verdient.

Wie viel Basiselterngeld steht Ihnen zu?

Sie erhalten im Regelfall 65 % dessen, was Sie vor der Geburt des Kindes netto verdient haben. Sie erhalten im Monat mindestens 300 EUR als Sockelbetrag und höchstens 1.800 EUR Elterngeld. Höhere Beträge gibt es, wenn Sie bereits Kinder haben oder wenn Sie Zwillinge bekommen. Waren Sie vor der Geburt Ihres Kindes nicht erwerbstätig und haben auch keine staatlichen Unterstützungsleistungen bezogen, erhalten Sie den Mindestsatz von 300 EUR als Sockelbetrag. Sind Sie nach der Geburt berufstätig, beträgt das Basiselterngeld 65 % des Unterschieds zwischen Ihrem Nettoeinkommen vor der Geburt und Ihrem Nettoeinkommen nach der Geburt.

Praxisbeispiel:

Sie haben vor der Geburt 2.000 EUR im Monat verdient. Nach der Geburt sind Sie nicht erwerbstätig. Sie beantragen Basiselterngeld. Sie erhalten 2.000 EUR × 0,65 % = 1.300 EUR monatlich. Nach 5 Monaten kehren Sie in Ihren Beruf zurück und verdienen in Teilzeit monatlich 500 EUR. Der Einkommensunterschied des Nettoeinkommens vor der Geburt (2.000 EUR) und des Nettoeinkommens nach der Geburt (500 EUR) beträgt 1.500 EUR. Das Basiselterngeld beträgt jetzt 65 % des Unterschieds = 975 EUR monatlich.

Wer welchen Monat das Elterngeld bekommt, können Sie selbst entscheiden.

Schaubild:
Wer welchen Monat das Elterngeld bekommt, können Sie selbst entscheiden.

Ihr Nettoeinkommen wird nur mit maximal 2.770 EUR berücksichtigt. In dem Fall, dass Sie mehr als 2.770 EUR verdienen erhalten, erhalten Sie 65 % von 2.770 EUR und somit den maximalen Elterngeldbetrag von 1.800 EUR. Verdienen Sie mehr, wird Ihr Mehrverdienst also nicht durch das Elterngeld ersetzt.

Praxisbeispiel:

Sie haben vor der Geburt 3.000 EUR netto verdient. Nach der Geburt verdienen Sie noch 1.000 EUR. Ihr Elterngeld berechnet sich aus dem Unterschied zwischen 2.770 EUR und 1.000 EUR. 65 % des Unterschiedes sind 1.150 EUR. Sie erhalten also 1.150 EUR Elterngeld.

Einmalzahlungen, wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld erhöhen das Elterngeld nicht. Sie bleiben unberücksichtigt. Gleiches gilt für Lohnersatzleistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld I. Auch Kapitalerträge oder Einnahmen aus der Vermietung einer Immobilie schlagen bei der Berechnung des Elterngeldes nicht zu Buche und sind keine Grundlage, Ihr Nettoeinkommen zu erhöhen.

Sind Sie selbstständig oder freiberuflich tätig, ist Ihr Jahreseinkommen vor der Geburt Ihres Kindes maßgebend. Dabei ist das steuerliche Kalenderjahr maßgebend, also der Veranlagungszeitraum, für den Sie Ihre Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht haben.

Wie viel ElterngeldPlus steht Ihnen zu?

Entscheiden Sie sich für ElterngeldPlus, so bekommen Sie monatlich die Hälfte, aber für den doppelten Zeitraum.

Entscheiden Sie sich für ElterngeldPlus, so bekommen Sie monatlich die Hälfte, aber für den doppelten Zeitraum.

Das ElterngeldPlus wird genauso berechnet wie das Basiselterngeld, ist aber in der Höhe auf die Hälfte dessen begrenzt, was Sie als Basiselterngeld theoretisch erhalten würden, wenn Sie nach der Geburt nicht arbeiten würden. Beziehen Sie das ElterngeldPlus, beträgt der Sockelbetrag 150 EUR und der Höchstbetrag 900 EUR. Haben Sie vor der Geburt nichts verdient, ist das ElterngeldPlus also immer halb so hoch wie das Basiselterngeld. Das ElterngeldPlus ist vorteilhaft, um den Zeitraum zu verlängern, in dem Sie Elterngeld beziehen. Ihr Elterngeld fällt in diesem Fall insgesamt nicht geringer aus, sondern wird nur auf einen längeren Zeitraum verteilt.

Praxisbeispiel:

Ihr Nettoeinkommen vor der Geburt beträgt 2.000 EUR. Das Basiselterngeld würde 1.300 EUR monatlich betragen. In 12 Monaten erhielten Sie insgesamt 15.600 EUR Basiselterngeld. Vom Basiselterngeld erhalten Sie die Hälfte = 650 EUR als ElterngeldPlus. Beziehen Sie 24 Monate lang ElterngeldPlus, erhalten Sie gleichfalls insgesamt 15.600 EUR.

Wie viel Partnerschaftsbonus steht Ihnen zu?

Der Partnerschaftsbonus kann als eine Art Belohnung für die Eltern gesehen werden, die sich nach der Geburt des Kindes partnerschaftlich um die Betreuung und Erziehung des neugeborenen Kindes kümmern und gleichzeitig gemeinsam in Teilzeit erwerbstätig bleiben. Diese bekommen vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Somit beträgt enspricht die Höhe des Partnerschaftsbonus der Höhe des ElterngeldPlus. Diesen Bonus erhalten beide Elternteile gleichzeitig für die gesamten vier Monate.

Mehr Elterngeld durch den Geschwisterbonus

Haben Sie noch weitere Kinder, erhalten Sie einen Geschwisterbonus als Zuschlag zum Elterngeld. Das Elterngeld erhöht sich dann um 10 %, mindestens aber um 75 EUR Monat beim Basiselterngeld und um 37,50 EUR beim ElterngeldPlus. Voraussetzung ist, dass

  • Sie ein weiteres Kind haben, das noch keine 3 Jahre alt ist oder
  • zwei weitere Kinder haben, die beide noch keine 6 Jahre alt sind oder
  • ein behindertes Kind haben, das noch keine 14 Jahre alt ist.

Gut zu wissen:

Beim ElterngeldPlus halbiert sich der Geschwisterbonus.

Mutterschaftsgeld wird auf Elterngeld angerechnet

Mutterschaftsgeld gehört zu den Mutterschaftsleistungen. Es gibt das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse, des Bundesamtes für Soziale Sicherung, sowie den Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Sie erhalten Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse, wenn Sie berufstätig und gesetzlich versichert sind für den Zeitraum der Mutterschutzfristen sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen nach der Geburt und den Entbindungstag. Außerhalb der Mutterschutzfristen können Sie Mutterschutzlohn erhalten. Sind Sie nicht gesetzlich, sondern privat oder familienversichert, erhalten Sie ggf. Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung, wenn Sie wegen der Mutterschutzfristen nicht arbeiten dürfen. Ist Ihr durchschnittlicher Nettolohn höher als 13 EUR pro Tag, haben Sie Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Dieser wird individuell berechnet und gilt als Arbeitsentgelt oder Lohnersatz.

Gewissheit ist die Grundlage, nach der die menschlichen Gefühle verlangen.

Honoré de Blazac

Haben Sie vor der Geburt gearbeitet, wird Ihr Mutterschaftsgeld voll angerechnet, so dass Sie faktisch nur zehn Monate lang Elterngeld bekommen. Sie verbrauchen diese Monate also als Basiselterngeld-Monate.

Beziehen Sie das ElterngeldPlus und nehmen Sie auch noch die Partnermonate in Anspruch, bekommen Sie insgesamt 28 Monate Elterngeld. Die Mutterschutzzeit ist zu berücksichtigen.

Gut zu wissen:

Die Mutterschutzzeit wird von den maximal drei Jahren Elternzeit, die Sie pro Kind nehmen können, abgezogen. Der Zeitraum von Mutterschutz und Elternzeit beträgt also zusammen maximal drei Jahre.

Ist Elterngeld einkommensteuerpflichtig?

Sie erhalten Elterngeld steuerfrei. Das Elterngeld wird allerdings in die Höhe Ihres Steuersatzes eingerechnet und unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet, dass Sie für das Elterngeld keine Steuern zahlen, Ihr Einkommen insgesamt aber nach einem höheren Steuersatz besteuert wird, der sich daraus ergibt, dass das Elterngeld Ihrem Einkommen aus sonstigen Einkommensquellen zugerechnet wird. Die Elterngeldstelle übermittelt automatisch die Zahlungen an das Finanzamt.

Unterliegt Elterngeld der Kranken- und Rentenversicherungspflicht?

Sie brauchen aus den Beträgen des Elterngeldes keine Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu bezahlen. Dennoch sind Sie in der Elternzeit gesetzlich krankenversichert. Auch brauchen Sie keine Beiträge zur Rentenversicherung abzuführen. Bei Ihrer gesetzlichen Rente wird die Zeit, in der Sie Elterngeld beziehen, als Kindererziehungszeit berücksichtigt. Ihre Elternzeit produziert also keine Fehlzeiten in der Rentenversicherung.

Sind Sie hingegen freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, müssen Sie trotzdem Beiträge zahlen, es sei denn, Sie sind über die Krankenversicherung Ihres Ehepartners familienversichert. Sind Sie privat krankenversichert, bleibt Ihre Beitragszahlungspflicht fortbestehen.

Ausblick

Elterngeld ist nicht ganz einfach zu berechnen, vor allem dann nicht, wenn Sie die Möglichkeiten des Elterngeldes optimal nutzen möchten. Am einfachsten ist es, wenn Sie einen Elterngeld-Rechner nutzen oder sich sachkundig beraten lassen.

Autor:  Volker Beeden

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