Ehe.deRatgeberTrennung & ScheidungEinvernehmliche Scheidung

Einvernehmliche Scheidung

Beabsichtigen Sie, sich scheiden zu lassen, kann Ihre Scheidung auch so vonstattengehen wie ursprünglich die Heirat. Es ist ein Stereotyp, dass Scheidungen immer im Streit ablaufen müssen. Wenn Sie die einvernehmliche Scheidung ins Auge fassen, sollte das Scheidungsverfahren im gegenseitigen Respekt und in Anerkennung Ihres gemeinsamen Lebensweges ins Ziel führen.

Das Wichtigste für Sie:

  • Eine Scheidung ist im Einvernehmen mit dem Ehepartner nach einem Jahr Trennungszeit möglich. Gegen den Willen des Ehepartners können Sie erst nach drei Jahren geschieden werden.
  • Einvernehmliche Scheidungen führen schnellstmöglich zum Ziel, während streitige Scheidungen nur mithilfe des Gerichts durchzuführen sind.
  • Sofern Sie Scheidungsfolgen geregelt wissen möchten, können Sie eine einvernehmliche Scheidung gleichfalls erreichen, wenn Sie die Scheidungsfolge in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln.
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen dokumentieren die aus Anlass der Scheidung im Hinblick auf Scheidungsfolgen anfallenden Rechte und Pflichten der Ehepartner.
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen erfordern gegenseitige Kompromisse. Jeder Ehepartner sollte seinen Vorteil erkennen und daher zum gegenseitigen Geben und Nehmen bereit sein.
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen sind notariell zu beurkunden oder gerichtlich zu protokollieren.

Mindestanforderungen an die Scheidung

Sie können sich scheiden lassen, wenn Sie wenigstens ein Jahr von Ihrem Ehepartner getrennt leben und Ihr Ehepartner Ihrem Scheidungsantrag zustimmt oder Sie dem Scheidungsantrag Ihres Ehepartners zustimmen. Ist Ihr Ehepartner mit der Scheidung nicht einverstanden, können Sie auch gegen den Willen Ihres Ehepartners geschieden werden, wenn Sie drei Jahre getrennt voneinander gelebt haben. In Ausnahmefällen (Härtefälle), in denen Ihnen der Ablauf der Trennungszeit nicht zuzumuten ist, können Sie sich auch vorzeitig scheiden lassen. Auf das Einvernehmen Ihres Ehepartners kommt es dann nicht an.

Einvernehmliche oder streitige Scheidung

Sind Sie sich über die Scheidung an sich einig, eröffnet die einvernehmliche Scheidung den schnellsten Weg, Ihre Ehe aufzulösen. Streiten Sie sich über die Voraussetzungen der Scheidung oder über irgendwelche Scheidungsfolgen, bleibt Ihnen nur die streitige Scheidung. Streitige Scheidungen dauern je nach Intensität der Auseinandersetzung Monate und Jahre, in denen Sie sich fortlaufend mit der Thematik auseinandersetzen und viel Zeit, Nerven und letztlich Geld investieren müssen. Wenn Sie es genau betrachten, bringt eine streitige Scheidung selten das Ergebnis, das Sie sich vielleicht vorstellen. Gleiches gilt natürlich für Ihren Ehepartner. Verstehen Sie diese Feststellung nicht als Vorwurf. Sie beruht vielmehr auf der Erfahrung in der Praxis. Wenn Sie sich darauf besinnen, unter welchen - aller Wahrscheinlichkeit nach positiven - Voraussetzungen Sie sich lieben gelernt und einmal geheiratet haben, wäre es wünschenswert, sich wenigstens auch einvernehmlich zu trennen. Vor allem dann, wenn Sie gemeinsame Kinder haben, ist die einvernehmliche Scheidung im Interesse des Kindeswohls der beste Weg.

Einvernehmliche Scheidung trotz Streitigkeiten?

Sie können sich auch dann einvernehmlich scheiden lassen, wenn Sie sich wegen einzelner Scheidungsfolgen in den Haaren liegen. Versuchen Sie, die Scheidung als solche und eine eventuelle Scheidungsfolge auseinanderzuhalten. Als Scheidungsfolgen kommen Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt oder die Aufteilung des gemeinsamen Hausrats in Betracht. Sie können Scheidung und Scheidungsfolge in einem Verfahren (Verbundverfahren) vom Familienrichter entscheiden lassen. Dann handelt es nicht um eine einvernehmliche, sondern um eine streitige Scheidung, die zusätzliche Gebühren verursacht. Besser ist, die einvernehmliche Scheidung herbeizuführen, indem Sie beispielsweise nach einem Jahr Trennung die Scheidung beantragen und Ihr Ehepartner der Scheidung vorbehaltlos zustimmt. Die Scheidungsfolgen regeln Sie dann am besten in einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Scheidungsfolgenvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen Ehepartnern, die die Scheidung betreiben und zugleich die eine oder andere Scheidungsfolge geregelt wissen möchten. Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung schreiben Sie die damit verbundenen Rechte und Pflichten fest. Sie vermeiden damit eine gerichtliche Auseinandersetzung. Ist beispielsweise offenkundig, dass Sie wegen der Kinderbetreuung nachehelichen Unterhalt beanspruchen können, ist es empfehlenswert, den nachehelichen Unterhalt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festzuhalten. Sie brauchen dann den Unterhalt nicht eigens einzuklagen und Ihr Ehepartner, der den Unterhalt schuldet, braucht sich nicht auf ein auch für ihn sehr mühsames Unterhaltsverfahren einzulassen. Sie sparen beide erhebliche Gebühren für Gericht und Anwalt und wissen frühzeitig, woran Sie beide sind.

Wie erreiche ich eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Um die Scheidung einvernehmlich zu gestalten, müssen beide Ehepartner bereit sein, durch gegenseitiges Geben und Nehmen zum Einvernehmen beizutragen. Jeder ist gefordert. Ohne Kompromisse geht es meist nicht. Wer darauf besteht, zu 100 % Recht zu haben und das Maximum zu fordern, wird sich erfahrungsgemäß spätestens vor dem Familiengericht eines Besseren belehren lassen müssen. Wer nur fordert, kann nicht erwarten, dass der andere bereit ist, zu geben. Beachten Sie, dass das frühere Verschuldensprinzip für die Scheidung keine Rolle mehr spielt. Es genügt, dass Ihre Ehe gescheitert ist. Wer die Schuld dafür trägt, interessiert nicht mehr. Es kommt vielmehr darauf an, neue Lebensperspektiven zu schaffen und das, was war, möglichst hinter sich zu lassen. Wenn auch Ihr Ehepartner versteht, dass eine einvernehmliche Scheidung, gegebenenfalls in Verbindung mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung, den optimalen Start in ein neues Leben darstellen kann, sollte er auch bereit sein, diesen Weg mit Ihnen zu gehen. Da Sie den Scheidungsantrag ohnehin nur mithilfe eines Rechtsanwalts stellen können, sollten Sie sich im Vorfeld über die Möglichkeiten und Strategien einer einvernehmlichen Scheidung beraten lassen.

Welche Formvorschriften gibt es für Scheidungsfolgenvereinbarungen?

Sie haben zwei Alternativen. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung müssen Sie entweder bei einem Notar Ihres Vertrauens notariell beurkunden. Nur dann ist gewährleistet, dass Sie den darin beispielsweise geregelten Ehegattenunterhalt tatsächlich erhalten und notfalls auch zwangsweise gegen Ihren unterhaltspflichtigen Ehegatten durchsetzen können. Mündliche oder rein privatschriftliche Formulierungen genügen dafür nicht. Alternativ können Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung auch im Scheidungstermin durch den Familienrichter protokollieren lassen. Auch dann ist die Vereinbarung vollstreckbar.

Fazit

Eine Scheidung bedeutet eine Zäsur in Ihrem Leben. Sie stellt auch Ihre gemeinsamen Kinder auf eine Belastungsprobe. Wenn es denn schon so ist, sollten Sie wenigstens versuchen, Ihre Scheidung so gütlich und einvernehmlich über die Bühne zu bekommen, wie es möglich ist. Das dafür richtige Werkzeug ist die einvernehmliche Scheidung in Verbindung mit einer eventuellen Scheidungsfolgenvereinbarung.

Autor:  Volker Beeden

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