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Rechte und Pflichten einer Ehe

 
 

Sie sind verheiratet und haben Ihren Herzpartner gefunden? Dann freuen wir uns mit Ihnen! Es gibt aber auch Rechten und Pflichten, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert sind und von Eheleuten eingehalten werden sollten.

Gemäß §1353 BGB sind Eheleute dazu verpflichtet, eine Lebensgemeinschaft aufzubauen, was bedeutet, dass sie auch zusammen wohnen und einen gemeinsamen Haushalt führen. Wollen die Ehegatten aber keine häusliche Gemeinschaft gründen, obwohl keine Gründe dagegenstehen kann es sich gem. §1353 a) um eine Scheinehe handeln, die gegebenenfalls aufgehoben werden kann.

In puncto Familienplanung heißt es gem. §1353 c), dass zwar früher das Kinderkriegen als der eigentliche Ehezweck angesehen wurde, aber heutzutage die Ehegatten hier zu nichts verpflichtet sind. Jeder Verheiratete hat demnach das Recht, selbst zu entscheiden, Kinder zu bekommen oder nicht.

Da der Ehepartner der wichtigste Mensch im Leben ist, sollte man von ihm auch Unterstützung in allen Lebenslagen erwarten können. Beistand und Fürsorge sind im §1353 d) festgelegt. Diese kann sich dabei auf die Person des Ehegatten selbst, auf Kinder und auch auf das Vermögen beziehen.

Innerhalb der Ehe besteht gem. §1353 e) die Pflicht aufeinander Rücksicht zu nehmen und daraus folgend ist jeder Ehepartner auch verpflichtet, die Würde und Ehre des anderen zu achten. Die Würde des Menschen stellt sowieso ein Grundrecht dar:

Im Artikel 1 des Grundgesetzes heißt es: „(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Treue oder Scheidung

Für die meisten monogam lebenden Ehepartner spielt die Treue eine wichtige Rolle. Bereits das Treuegelöbnis lautet folgendermaßen:

„Vor Gottes Angesicht nehme ich dich an als meine Frau/als meinen Mann. Ich verspreche dir die Treue in guten und in bösen Tagen, in Gesundheit und in Krankheit, bis der Tod uns scheidet. Ich will dich lieben, achten und ehren alle Tage meines Lebens.“

Zwar ist die Treue nicht gesetzlich verankert, aber wer fremd geht, kann es seinem Ehepartner nicht verübeln, wenn dieser die Scheidung einreicht.

Keine Ringpflicht

Wussten Sie, dass es keine Ringpflicht gibt? Zumindest gibt es kein Gesetz, welches Eheringe vorschreibt. Dennoch hat sich die Tradition, die Eheringe bei der Heirat anzulegen, etabliert. Bei der kirchlichen Trauung werden Paare, die keine Ringe möchten, trotzdem gesegnet. Der Segen hängt nicht an den Ringen. Sie sind nur ein symbolischer Akt.

Bereits in der Antike war der Trauring bekannt. Sowohl die alten Ägypter als auch Römer trugen den Trauring am Ringfinger der linken Hand. Der Grund hierfür war der Glaube, dass eine Ader von diesem Finger direkt zum Herzen und damit zur Liebe führt. Allerdings trugen im antiken Rom nur die Frauen einen Ehe- oder Verlobungsring. Letzterer war meist aus Eisen und galt als Zeichen der Bindung, vor allem aber auch als „Empfangsbestätigung” für die Mitgift. 

Der Brauch, den Trauring am nach ihm benannten Ringfinger zu tragen, hat sich bis heute erhalten. Während in vielen westlichen Ländern der Trauring am linken Ringfinger getragen wird, ist es in Deutschland, Österreich sowie unter anderem in Norwegen, Polen, Bulgarien, Russland und der Ukraine üblich, den Ring am rechten Ringfinger zu tragen.