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Kann man seinen Ex-Partner erneut heiraten?

 
 

Es ist weniger eine Frage des Könnens, als denn eine Frage des „Wollens“. Natürlich können Sie Ihren Ex-Partner nach der Scheidung jederzeit erneut heiraten. Ob es eine gute Empfehlung ist, die gleiche Person nochmal zu heiraten, hängt von Ihren beiderseitigen persönlichen Befindlichkeiten, aber auch von rechtlichen Erwägungen ab. Zumindest ist es so, dass verheiratete Paare gesetzliche Vorteile genießen, die Sie nicht haben, wenn Sie unverheiratet sind.

Gibt es statistische Aussagen zur Wiederheirat des Ex-Partners?

In Deutschland wurden im Jahr 2018 4166.562 Ehen geschlossen. 58.722 Personen heirateten erneut. Ob der neue Partner jedoch der Ex-Partner war, lässt sich aus den Statistiken nicht herauslesen (Quelle: statista.com). Von Scheidungsanwälten und -anwältinnen ist zu hören, dass schätzungsweise 2 von 20 Scheidungspaaren sich nach der Scheidung wieder heiraten. Dabei gibt es übrigens auch keine festgelegte Wartezeit oder einzuhaltenden Abstand, bis Sie Ihre(n) Ex wieder heiraten können.

Gut zu wissen: Heiraten Sie Ihren Ex-Partner erneut, ist das kein Fall von Bigamie.  Wegen Bigamie machen Sie sich nur strafbar, wenn Sie heiraten, obwohl Sie noch mit einer anderen Person verheiratet sind und in einer gültigen Ehe leben (§ 170 StGB).

Welche Gründe gibt es, den Ex-Partner erneut zu heiraten?

Man kann eigentlich nur spekulieren. Nach der Scheidung stehen Sie vor der Herausforderung, Ihre gescheiterte Ehe erst einmal verarbeiten zu müssen. Es ist sicherlich konstruktiv, wenn Sie analysieren, warum Ihre Ehe gescheitert ist. Vielleicht ergibt sich, dass Sie Ihre Beziehung für reparabel halten. Wichtig ist jedenfalls, dass Sie die Dinge realistisch betrachten und nicht glauben, es gebe wie im Fernsehfilm ein Happy End.

Viele Paare trennen sich, weil sie glauben, die Beziehung könne nicht noch schlechter werden und nach der Scheidung werde alles besser. Danach folgen oft Enttäuschung und Frust. Ergibt sich dann, dass die Ehe im Vergleich zur Situation nach der Scheidung vielleicht gar nicht so schlecht war, stellen Paare fest, dass der Verlust der Beziehung größer ist als der Gewinn an persönlicher Freiheit. Ob es dann Vernunft, Geld oder tatsächlich Liebe ist, den Ex-Partner erneut zu heiraten, ist individuell.

  • Nach der Scheidung betrachten Sie Ihre Beziehung sicherlich mit ganz anderen Augen. Vor allem dann, wenn der Ex-Partner mit einer neuen Beziehung liebäugelt und Sie diese Beziehung eifersüchtig begleiten, könnte es schwer sein, sich endgültig von Ihrer früheren Ehe zu verabschieden. Möglicherweise fühlen Sie sich jetzt in besonderer Weise herausgefordert, Ihren Ex- Partner zurückzuerobern. Allerdings: Je länger Sie getrennt leben, desto mehr werden Sie sich emotional und organisatorisch voneinander entfernen. Auf dieser Basis dann eine neue Ehe mit dem Ex einzugehen, dürfte schwierig sein.
  • Vielleicht ist es so, dass Sie nach der Scheidung feststellen, wie bequem es war, trotz aller Widrigkeiten und Probleme in der Ehe mit dem Ex-Partner gelebt zu haben. Es geht womöglich nicht um die große Liebe, sondern darum, dass Sie Sicherheit und Geborgenheit wünschen und nach der Scheidung Schwierigkeiten haben, Ihren Lebensalltag und Ihre Perspektive im Leben eigenständig zu organisieren. Gemeinsam geht eben vieles leichter.
  • Nicht umsonst gibt es die Weisheit, dass die Partner wegen der mit einer Scheidung verbundenen wirtschaftlichen Konsequenzen beide sozial absteigen und feststellen, dass eine Wiederheirat gewisse finanzielle Schwierigkeiten durchaus vermeiden könnte. Werden die Finanzen dann in einen Topf geworfen, profitieren beide. Eine Wiederheirat hat daher auch rechtliche Vorteile.

    Expertentipp: Informieren Sie sich auch darüber, ob der Abschluss eines Ehevertrags für Sie sinnvoll ist.

 

Unterhalt, wenn man Ex-Partner wieder heiratet

Hatten Sie bislang nach der Scheidung aufgrund Ihrer Lebensumstände Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, entfällt Ihr Unterhaltsanspruch, wenn Sie Ihren unterhaltspflichtigen Ex-Partner erneut heiraten (§ 1586 BGB). Ab dem Zeitpunkt Ihrer neuerlichen Heirat haben Sie jedoch Anspruch auf normalen Familienunterhalt, der sich nach Ihren ehelichen Lebensverhältnissen richtet. Die eheliche Solidarität verpflichtet beide Partner, den anderen im täglichen Leben finanziell zu unterstützen, Lebensmittel oder Kleidung oder die Miete für die gemeinsame Wohnung allein zu zahlen.

Versorgungsausgleich nach Wiederheirat

Wurde anlässlich der Scheidung der Versorgungsausgleich durchgeführt, bleiben die ausgeglichenen Rentenansprüche bestehen, da diese sich auf die Vergangenheit beziehen. Leben Sie dann wieder zusammen, profitieren beide Partner davon, dass sie nach Eintritt ins Rentenalter Rente beziehen und unter dem Strich ungefähr das gleiche bekommen, als wenn der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt worden wäre.

Welche Vorteile bietet das Steuerrecht bei Wiederheirat?

Ein Grund, den Ex-Partner erneut zu heiraten, kann auch steuerlich bedingt sein. Ehepaare profitieren nämlich vom sogenannten Ehegatten-Splitting. Dies führt dazu, dass Sie weniger Einkommenssteuer zahlen, zumindest dann, wenn Sie unterschiedlich hohe Einkommen haben. Werden Sie nach der Scheidung hingegen einzeln veranlagt und dann in die Steuerklasse I oder mit Kind in die Steuerklasse II eingestuft, zahlen Sie erheblich mehr Einkommenssteuer, als wenn Sie noch verheiratet wären. Sie sollten also rechnen, ob sich die Wiederheirat allein aus diesem Grund empfiehlt.

Ehepartner profitieren von hohen steuerlichen Freibeträgen

Auch dann, wenn Sie Ihrem Ex etwas schenken wollen, profitieren Sie. Da verheiratete Partner einen Freibetrag von bis zu 500.000 EUR steuerfrei nutzen können, zahlen Sie bis zu dem Betrag keine Schenkungsteuer. Gleiches gilt im Erbfall, wenn ein Ehepartner verstirbt und der überlebende Ehepartner erbt.

Eheleute sind erbberechtigt

Werden Sie geschieden, erlischt das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehepartners, und zwar bereits dann, wenn der verstorbene Ehepartner die Scheidung beantragt oder Ihrem Scheidungsantrag zugestimmt hatte.

Verstirbt ein Ehepartner in der bestehenden Ehe, ist überlebende Ehepartner gesetzlicher Erbe. Ungeachtet dessen können Sie Ihren Ex-Partner natürlich auch ohne Wiederheirat jederzeit per Testament oder Erbvertrag als Erben bedenken.

Der überlebende Ehepartner erhält Witwen-/Witwerrente

Stirbt während der Ehe ein Partner, erhält der andere eine Witwen-/Witwerrente, sofern der verstorbene Partner Beiträge in die gesetzliche Versicherung geleistet hat.

Ehepartner sind familienkrankenversichert

Allein die Beiträge zur Krankenversicherung stellen oft eine hohe finanzielle Belastung dar. Ist einer der Ehepartner gesetzlich krankenversichert, kann der andere meist kostenlos mitversichert werden. Dies gilt selbst dann, wenn er selbst als geringfügig Beschäftigter nicht mehr als 450 EUR im Monat verdient. Statt zwei Versicherungsbeiträgen müssen Ehepartner nur einen bezahlen.

Wiederheirat wegen Kind?

Erwarten Sie nach Ihrer Scheidung ein gemeinsames Kind, gilt der Ehemann von Gesetzes wegen als Vater, auch dann, wenn er biologisch nicht der Vater ist. Verheiratete Eltern haben von Gesetzes wegen das gemeinsame Sorgerecht für das Kind. Sind Sie geschieden, liegt das Sorgerecht zunächst allein bei der Mutter und kann nur durch eine Sorgeerklärung des Vaters auf den Vater ausgedehnt werden.

Alles in allem

Leben Sie nach der Devise „Doppelt hält besser“, kann die Wiederheirat mit dem Ex-Partner durchaus eine Option darstellen. Schließlich hat eine Hochzeit auch eine emotionale Bedeutung und nach der Scheidung kann es für einige Paare eine festigende Wirkung haben, sich nochmal das Ja-Wort vor dem Standesamt zu geben. Alternativ können Sie natürlich auch eine private Zeremonie veranstalten, die eine rein symbolische, aber keine rechtliche Bedeutung hat.