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Darf ein Visum wegen fehlendem Sprachnachweis verweigert werden? (© ioannis kounadeas - Fotolia.com)

Ist das rechtens?

 
 

Die Deutsche Botschaft lehnte das Visum einer türkischen Staatsangehörigen aufgrund eines fehlenden Sprachnachweises ab.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) überprüft jetzt, ob diese Ablehnung
 rechtmäßig ist oder nicht.

In dem zugrunde liegenden Fall ist die Klägerin geborene türkische Staatsangehörige. Sie begehrte ein Visum zum Zwecke des Familiennachzuges zu ihrem in Deutschland lebenden türkischen Ehemann. 

Die Deutsche Botschaft in Ankara lehnte den Antrag ab, weil die Klägerin nicht den seit August 2007 im Aufenthaltsgesetz geforderten Nachweis erbracht habe, sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen zu können.

Hiergegen richtet sich die Klage.

Bislang ist die Neuregelung von den Gerichten der Bundesrepublik Deutschland nicht beanstandet worden. Das Verwaltungsgericht Berlin sieht allerdings mit Rücksicht auf einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2011 (AZ: BVerwG 1 C 9.10) und eine Stellungnahme der Europäischen Kommission vom 4. Mai 2011 (AZ: C-155/11) Klärungsbedarf auf europäischer Ebene. 

Das Gericht hat das Klageverfahren daher ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union zwei Fragen zur Entscheidung vorgelegt. 
In der 1. Frage soll beantwortet werden, ob die Einreise eines Familienangehörigen eines türkischen Staatsangehörigen davon abhängig gemacht wird, dass der Familienangehörige vor der Einreise nachweist, sich in einfacher Art und Weise in deutscher Sprache verständigen zu können.

In der 2. Frage soll geklärt werden, inwieweit das Erfordernis, ausreichende Sprachkenntnisse vor Einreise nachweisen zu müssen, mit Art. 7 Abs. 2 der Familienzusammenführungsrichtlinie vereinbar ist. 
Diese Richtlinie besagt, dass "Maßnahmen zur Familienzusammenführung in Übereinstimmung mit der Verpflichtung zum Schutz der Familie und zur Achtung des Familienlebens getroffen werden sollten, die in zahlreichen Instrumenten des Völkerrechts verankert ist".