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Eltern verklagen Sohn auf Enkelkind

 
 

„Binnen eines Jahres kriegen wir ein Enkelkind - oder ihr zahlt Schadensersatz!“ So lautet die Forderung eines Elternpaars aus Indien an ihren Sohn und seine Ehefrau. Vor Gericht möchten sie ihren Enkelkinderwunsch durchsetzen oder zumindest entschädigt werden. Und zwar in Höhe von 50 Mio Rupien, umgerechnet 613.000 EUR. Mehrere Medien berichteten über diesen kuriosen Rechtsfall.

(Enkel)kinderglück bleibt aus

Die Eltern Sadhana und Sanjeev Prasad aus Indien geben an, für ihren Sohn umgerechnet 243.425 EUR für die Erziehung ausgegeben zu haben. Dazu gehören auch eine Fluglizenz für umgerechnet über 44.000 EUR und 6.000 EUR für die Flitterwochen in Thailand. Sie kauften ebenfalls ein Auto für das damals frisch verheiratete Paar. Der Vater hat seine gesamten Ersparnisse für die Ausbildung seines Sohnes verbraucht. Alles wohl in der Hoffnung, Großvater zu werden.

Das ist in den 6 Jahren Ehe des Sohnes und seiner Ehefrau jedoch ausgeblieben. Das Paar ist in eine andere Stadt gezogen und hat den Kontakt abgebrochen. Dadurch seien die Kläger laut eigenen Angaben zudem psychisch stark belastet worden.

In Indien, wie auch in einigen anderen Ländern, leben viele Familien im joint family Modell zusammen: mehrere Generationen unter einem Dach. Im Alter werden die Eltern dann meist von den Kindern versorgt. Menschen ohne Nachkommen sind häufig von Altersarmut bedroht. Die Eltern sind dementsprechend traditionellerweise stark an der Auswahl des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin beteiligt und nach allgemeiner Erwartungshaltung gehören zur Ehe Kinder dazu.

Finanzielle Spannungen im Eltern-Kind-Verhältnis waren in den vergangenen Jahren immer wieder im öffentlichen sowie rechtlichen Diskurs, bis zum indischen Supreme Court. Fest steht, dass Eltern im Alter durchaus Anspruch auf monatliche Unterhaltszahlungen von ihren Kindern haben.

Kindesunterhalt zahlen, Elternunterhalt bekommen

In Deutschland soll nach Angaben des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2018 ein Kind im Monat durchschnittlich 763 EUR kosten. Bis zum 18. Lebensjahr sind das durchschnittlich mehr als 164.000 EUR. Diese Summe vom erwachsenen Kind zurückfordern? Erscheint eher abwegig und zudem rechtlich aussichtslos. Schließlich sind Eltern dazu verpflichtet, sich um ihre Kinder zu kümmern und finanziell zumindest bis zum Abschluss der Erstausbildung zu versorgen.

Im Gesetz ist für die Versorgung im Alter - als zusätzliche Hilfe zur Altersrente und weiteren Optionen - der Elternunterhalt vorgesehen: So müssen Kinder ihre Eltern im Alter finanziell unterstützen, wenn diese ihren Lebensunterhalt und ihre Pflege vom eigenen Einkommen und Vermögen nicht bestreiten können. Zumindest ab einem Einkommen über 100.000 EUR brutto im Jahr. Ist diese Grenze überschritten, kann der Sozialhilfeträger sie unter Berücksichtigung von Selbstbehalt und weiteren Unterhaltspflichten dazu auffordern, sich an den Pflegeheimkosten zu beteiligen.

Geldgeschenke zurückfordern

Wie sieht es mit großzügigen (Geld)Geschenken aus? Im Grundsatz: Geschenkt ist geschenkt. Dann bekommt man nichts zurück. Aber es gibt Ausnahmen. Geschenke können etwa bei Verarmung bis zu 10 Jahre nach der Schenkung zurückgefordert werden, wenn die schenkende Person kein Geld mehr für ihren Lebensunterhalt hat. Auch bei grobem Undank kann die Schenkung widerrufen, das Geschenk zurückgefordert werden. Voraussetzung dafür ist eine grobe Verfehlung der beschenkten Person. Dabei gilt eine Frist von 1 Jahr. Eine weitere Hürde: Ist das Geschenk verbraucht, ist die beschenkte Person „entreichert“ und es gibt nichts, das sie zurückgeben könnte.

Denkbar ist ebenfalls, einen schriftlichen Schenkungsvertrag abzuschließen und festzuhalten, dass die Schenkung zu einem bestimmten Zweck erfolgt. Dabei wäre darauf zu achten, keine Vereinbarung zu treffen, die sittenwidrig ist, ansonsten ist der Vertrag nichtig.

Alles in allem

Stolperfallen gibt es also viele. Dabei geht insbesondere im Familienrecht am Ende nicht (nur) um rechtliche, sondern um emotionale Differenzen. Da bleibt nur zu wünschen, dass am Ende ein Kompromiss gelingt und die Familie wieder zusammenfindet. Die Entscheidung des indischen Gerichts im Fall von Sadhana und Sanjeev Prasad steht indes noch aus.