Was müssen Sie beachten?
Im Grunde nichts! Sie können das Eheversprechen so erneuern, wie Sie es wünschen. Rechtlich hat solch eine zweite Trauung keine Bedeutung. Die Ehe kann standesamtlich nur ein Mal geschlossen werden und besteht auf Lebenszeit fort, sofern sie nicht geschieden wird. Es gibt keine gesetzlichen Regelungen das Eheversprechen zu „erneuern“. Ein erneutes standesamtliches Eheversprechen ist also nicht möglich. Das zweite Eheversprechen ist rein symbolisch. Auf keinen Fall sollten Sie sich mit dem Vorhaben scheiden lassen, sich danach erneut standesamtlich trauen zu lassen.
Im Übrigen sind Ihnen keine Grenzen gesetzt: Sie entscheiden, wie Sie Ihr Eheversprechern erneuern möchten.
Ihre Trauung nach Ihren Wünschen
Die Möglichkeiten, Ihre Trauung zu gestalten sind endlos. Diese Freiheit löst bei den meisten Euphorie aus. Haben Sie sich für ein zweites Eheversprechen entschieden, schwelgen Sie im Glück, doch dann kommt schnell die Frage auf „Aber wie genau?“. Denn: Wer die Wahl hat, hat die Qual.
Bevor Sie also mit der konkreten Planung starten können, sollten Sie sich gemeinsam als Paar überlegen, worauf es Ihnen bei ihrer erneuten Trauung ankommt. Möchten Sie in großem oder eher kleinem Rahmen feiern? Pompös oder eher gemütlich? Welches Budget steht Ihnen dafür zur Verfügung? Wie bei der klassischen Hochzeit können Sie einen professionellen Eventplaner engagieren, die Organisation selber übernehmen oder Familie und Freunde mit einbeziehen.
Nehmen Sie sich Zeit. Überlegen Sie sich auch, was Ihnen bei dem ersten Eheversprechen gefehlt hat und was Ihnen besonders gut gefallen hat. Dieses Mal haben Sie die Chance, es noch besser zu machen! Sie können die Feier völlig anders gestalten, aber auch ganz klassische Hochzeitsaktivitäten und –spiele nach Belieben einplanen.
Art der Trauung – frei oder religiös?
Herzstück der Hochzeit ist die Trauung selber. Der Trauredner hält eine ergreifende Rede und nimmt dem Ehepaar das zweite Eheversprechen ab. So genannte freie Trauredner bieten diesen Service in verschiedenen Variationen an. Von klassisch bis ausgefallen ist für jeden Geschmack und jedes Budget etwas dabei. Achten Sie darauf, dass der Trauredner Ihrer Wahl unverbindliche Erstgespräche anbietet. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihr Trauredner der richtige für Sie ist und die Trauung so abläuft, wie Sie es wünschen.
Eine weitere Möglichkeit und viel persönlicher ist ein Trauredner aus der Familie oder dem engen Freundeskreis. Da die Trauung rein symbolisch ist, gibt es keine besonderen Anforderungen an die Zeremonie. Sie können also frei wählen. Hierbei sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Die Trauung kann so zum Beispiel auch von mehreren Traurednern durchgeführt werden. Wenn Sie ein besonderes Motto oder ausgefallenes Thema gewählt haben, können Sie dieses auch bei der Zeremonie einbringen. Wie wäre es etwa mit einem kostümierten Trauredner? Natürlich können Sie es auch ganz klassisch halten.
Viele Ehepaare sehnen sich nach einer religiösen oder spirituellen Zeremonie. Hier kommt es ganz darauf an, welchem Glauben Sie angehören und wie er in Ihrer Gemeinde praktiziert wird. Wenn Sie bislang ausschließlich standesamtlich verheiratet sind und noch nicht religiös getraut sind, ist eine religiöse Trauung in der Regel kein Problem oder sogar erwünscht. Paare heiraten aus verschiedenen Gründen zunächst ausschließlich standesamtlich. Vielleicht war eine religiöse Trauung nicht erwünscht, aus praktischen Gründen nicht umsetzbar oder das Paar war schlicht nicht religiös. Wenn Sie nun den Wunsch verspüren, Ihre Ehe auch vor Gott zu schließen, so sollten Sie sich nicht davon abhalten lassen. Egal wie lange Sie bereits verheiratet sind, eine religiöse Eheschließung ist nie „zu spät“.
Eine zweite religiöse Trauung hingegen kann, muss aber nicht, unüblich sein. Wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Gemeinde oder suchen Sie einen freien Theologen auf, um sich beraten zu lassen. Meistens findet sich gemeinsam eine Lösung!
Im christlichen Glauben können Sie das Eheversprechen grundsätzlich kirchlich erneuern, sprechen Sie dazu einfach den Pfarrer Ihrer Gemeinde an. Bei einer ökumenischen Trauung, also bei einer Trauung mit einem Partner einer anderen Konfession, wird eine erneute Feier oft nur nach 25 oder 50 Jahren durchgeführt.
Besondere Orte für Ihre Trauung
Vielleicht haben Sie schon immer von einer Trauung am Strand oder auf einer romantischen Waldlichtung geträumt – das zweite Eheversprechen ist Ihre Gelegenheit, sich diesen Traum zu erfüllen. Mögliche Hindernisse durch die standesamtlichen Umstände können Sie dieses Mal nicht aufhalten. Lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf. Sie können allgemein ausgefallene Orte wählen oder vermeintlich gewöhnliche Orte, die für Sie als Paar eine besondere Bedeutung haben. Vielleicht haben Sie sich in einem Fußballstadion, auf einer Zugfahrt oder in einem Museum getroffen oder dort einen anderen besonderen Moment erlebt.
Erinnerungen für die Ewigkeit
Die Technologie ist in den letzten Jahren rasant voran geschritten und es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, Ihren Tag für immer festzuhalten. Gerade wenn Ihre erste Trauung schon länger zurückliegt, haben Sie womöglich nicht viele oder keine qualitativ hochwertigen Fotos oder Videos. Diese haben natürlich ihren eigenen Charme, jedoch sollten Sie es dennoch nicht versäumen, Ihre zweite Trauung umfassend festhalten zu lassen. Sie können professionelle Fotografen oder Videografen engagieren oder einfach Familie, Freunde und Bekannte mit einbeziehen. Mit Smartphone, Spiegelreflexkamera und GoPro entstehen so ganz individuelle Einblicke. Eine weitere Idee sind Einwegkameras, die Sie an Ihre Gäste verteilen können – es wird sicher der ein oder andere Überraschungs-Schnappschuss entstehen.
Trauen Sie sich, sich zu trauen!
Losgelöst von rechtlichen Vorgaben zur Eheschließung können Sie Ihr Eheversprechen ganz nach Ihren Wünschen erneuern. Erfüllen Sie sich Ihren Traum zum Hochzeitstag und bekunden Sie einander Ihre wind- und wettergeprüfte Liebe im von Ihnen gewählten Kreise.