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Scheidungsmediation

Jede Ehe unterliegt einem ständigen Auf und Ab. Finden Sie in einer Krise keinen Ausweg oder fehlt Ihnen die Kraft und Zuversicht, sich mit dem Partner oder der Partnerin konstruktiv auseinanderzusetzen, bieten Paartherapie und Scheidungsmediation Ansatzpunkte, Lösungen zu finden. Verweigert sich der Ehepartner einem dieser Ansätze oder möchten Sie die Möglichkeiten einschätzen, sollten Sie wissen, welche Inhalte und Perspektiven gerade die Scheidungsmediation bietet.

Das Wichtigste

  • Sind Sie wegen Ihrer Trennung und anstehenden Scheidung außerstande, in angemessener Form mit Ihrem Ehepartner zu kommunizieren, sollten Sie sich nicht allein darauf verlassen, dass Ihre Anwälte Ihre Scheidung abwickeln und das Familiengericht die Scheidung in Ihrem Sinne entscheidet.
  • Ein Weg, Ihre Kommunikationsschwierigkeiten und gegenseitige Sprachlosigkeit zu überwinden, ist die Scheidungsmediation. Der Mediator erfasst Ihre Lebenssituation sowie die Ihres Ehepartners, tritt als Ihr beider Sprachrohr auf und begleitet Sie auf einem Weg, der idealerweise in eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung mündet.
  • Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist die Grundlage für Ihre einvernehmliche Scheidung. Sie vermeiden damit die oft kostenträchtige, zeitaufwendige und nervlich belastende streitige Scheidung. Sie brauchen sich nicht auf einen Rosenkrieg einzulassen.
  • Die Scheidungsmediation wird von vielen Rechtschutzversicherungen bezahlt.
  • Auch das Familiengericht kann beide Ehepartner im Scheidungsverfahren anhalten, ihre Konflikte im Wege einer Mediation einer Lösung zuzuführen.

Scheidungsmediation: Was ist die Ausgangssituation?

Scheidungsmediation beschreibt die Situation, dass Sie sich von Ihrer Ehepartnerin oder von Ihrem Ehepartner trennen möchten, sich bereits getrennt haben und in letzter Konsequenz die Scheidung anstreben.

Sehen Sie sich aus emotionalen oder anderen Gründen nicht in der Lage, sich mit Ihrem Ehepartner im Hinblick auf die mit Ihrer Trennung und Scheidung verbundenen Scheidungsfolgen zu verständigen, dürfte die Situation auf eine streitige Scheidung hinauslaufen. Das Idealziel einer einvernehmlichen Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen mit allen damit verbundenen Vorteilen im Hinblick auf die oftmals geringere Kosten, einen geringen Zeitaufwand und eine emotional leichtere Verarbeitung Ihrer Situation scheint in weiter Ferne. Dann kann die Scheidungsmediation einen Ansatz bieten, Ihre Trennung und Scheidung doch noch irgendwie im Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner abzuwickeln. Die Scheidungsmediation will Ihre gegenseitige Sprachlosigkeit überwinden und Ihnen helfen, sich im Wirrwarr Ihrer Gefühle und gegenseitiger Vorwürfe zurechtzufinden.

Gut zu wissen:

Sprechen wir von der Scheidungsmediation, meinen wir ein Verfahren, das Sie auf dem Weg zur Scheidung begleitet. Das Ziel besteht darin, Ihre Scheidung möglichst im gegenseitigen Einvernehmen abzuwickeln. Glauben Sie, dass Ihre Ehe vielleicht doch noch eine Zukunft hat, kommt im Vorfeld auch die Paarberatung in Betracht. Die Paarberatung ist eine Eheberatung, bei der es darum geht, dass wenigstens ein Ehepartner die eheliche Beziehung noch nicht aufgeben will und trotz aller Schwierigkeiten eine Perspektive sieht.

Oft ist auch von der Paartherapie die Rede. Dieser Begriff wird insoweit verwendet, als Betroffene psychische oder psychosomatische Probleme haben, die auf die Beziehung zwischen den Ehepartnern durchschlagen. Die Grenzen zwischen Eheberatung, Paarberatung und Paartherapie sind fließend. Auf jeden Fall ist auch dieser Ansatz eine Option, Ihre schwankende Ehe in ruhiges Fahrwasser zu führen.

Mein Anwalt erledigt die Scheidung. Wo ist das Problem?

Um die Vorteile einer Scheidungsmediation einzuschätzen, müssen Sie wissen, wo die Ansätze dafür liegen. Anwälte sind Interessenvertreter. Im Interesse des Mandanten ist die Dienstleistung des Anwalts zielführend. Wenn Sie sich allerdings allein darauf verlassen, dass Ihr Anwalt Ihre Scheidung abwickelt, verzichten Sie darauf, sich bereits im Vorfeld mit Ihrem Noch-Ehepartner in angemessener Form wegen Ihrer Trennungs- und Scheidungsfolgen zu verständigen. Sie beschränken sich meist darauf, sich schriftlich auszutauschen und alles, was sich vielleicht im gegenseitigen Gespräch regeln ließe, relativ problemlos zu erledigen. Möglicherweise schießen Sie gleich mit „Kanonen auf Spatzen“.

Ersetzen Anwälte die Kommunikation unter Ehepartnern, geht es oft nur darum, eigene Forderungen durchzusetzen oder Forderungen des Partners zurückzuweisen. Die Gefühle und Interessen, die hinter diesen Forderungen stehen, bleiben meist verborgen. Sie spielen in den anwaltlichen Schriftsätzen kaum eine Rolle. Da aber jede Forderung irgendwie motiviert und mit Vorstellungen und Erwartungen begründet ist, ist es für den Partner schwierig, eine objektive und sachlich begründete Auseinandersetzung zu führen. Der Partner sieht sich vielmehr veranlasst, auf der gleichen Ebene zu reagieren. Die Konsequenz sind scheinbar endlose Streitigkeiten, die in letzter Konsequenz durch den Familienrichter entschieden werden müssen. Damit ist keinem der Beteiligten wirklich gedient.

Das Ergebnis von gerichtlichen Auseinandersetzungen ist auch in Scheidungsverfahren nur sehr eingeschränkt kalkulierbar. Oft gibt es keine Sieger und keine Verlierer. In vielen Fällen erreichen die Beteiligten ein Ergebnis, das sie auch ohne gerichtliche Auseinandersetzung hätten erreichen können. Der Unterschied besteht darin, dass im ungünstigen Fall hohe Gebühren für Gericht und zwei einbezogene Rechtsanwälte angefallen sind, Sie als Mandant enorm viel Zeit investiert haben, über Monate und Jahre vielleicht im Ungewissen gelebt haben und Ihre nervliche Belastung fortwährend in die Höhe getrieben wurde. Und erst ganz am Schluss endet alles mit dem Paukenschlag, nämlich dem Scheidungsbeschluss.

Ist die Scheidungsmediation ein Ausweg aus der Sprachlosigkeit?

Bei der Scheidungsmediation geht es begrifflich nicht mehr darum, Ihrer Ehe eine neue Perspektive zu geben. Es geht nicht darum, die Gründe Ihrer Trennung zu analysieren, auch wenn sie nach wie vor eine Rolle spielen können. Schließlich sind die Motive, die das Denken und Fühlen eines jeden Ehepartner bestimmen, ausschlaggebend dafür, wie Ihre Trennung und Scheidung verläuft.

Soweit Sie sich getrennt haben und Ihrer Ehe keine Perspektive mehr geben, kann es nur noch darum gehen, Ihre Trennung und Scheidung abzuwickeln. Sie müssen Ihre eheliche Lebensgemeinschaft bewältigen und alles, was Ihr gemeinsames Leben bestimmt und geprägt hat, auflösen. Es ist wie beim Konkurs eines Unternehmens. Es geht darum, Gläubiger zu bedienen, Vermögenswerte aufzulösen und den Markt mit Anstand und möglichst wenig Blessuren zu verlassen. Auf dem Weg zur Scheidung begleitet Sie die Scheidungsmediation.

Um was geht es bei der Mediation?

Der Mediator ist eine neutrale Person, die als Sprachrohr beider Ehepartner auftritt. Der Mediator ist nicht der Interessenvertreter eines Ehepartners. Er oder sie soll dazu beitragen, auch in einer schwierigen Lebenssituation Konflikte zu regeln, Konflikte zu vermeiden und die Partner auf den Weg zu einer Entscheidungsfindung zu begleiten.

Der Mediator ist beiden Ehepartnern gleichermaßen verpflichtet. Er fördert die Kommunikation und gewährleistet, dass beide Ehepartner in angemessener und fairer Weise in die Verhandlungen eingebunden werden. Soweit Sie es wünschen, kann der Mediator getrennte Gespräche führen, so dass Sie Ihrem Partner nicht unbedingt in die Augen sehen müssen. Ungeachtet dessen ist es meist besser, im direkten Gespräch unter Vermittlung des Mediators mit dem Ehepartner zu besprechen, wie Sie Ihre Trennung und Scheidung abwickeln.

Sie können die Mediation jederzeit beenden. Auch der Mediator wird die Mediation von sich aus beenden, wenn er oder sie zu der Auffassung gelangt, dass eine sinnvolle Kommunikation nicht zu erwarten ist oder eine Einigung aussichtslos erscheint.

Das Ergebnis, das sich aus einer Mediation ergibt, dürfen Sie nicht als richtig oder falsch bewerten. Ziel muss sein, dass Sie unter Anleitung des Mediators eine Regelung Ihrer Trennungs- und Scheidungsfolgen zustande bringen, die von beiden Partnern als fair und vertretbar erlebt wird und Grundlage ist, Ihre Trennung und Scheidung zu bewältigen. Der Mediator entscheidet nichts. Sie werden zu nichts verpflichtet, es sei denn, Sie erklären sich freiwillig bereit, einer Regelung zuzustimmen.

Gut zu wissen:

Am Ende einer Mediation steht im Idealfall eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung. Eine solche Vereinbarung ist Grundlage einer einvernehmlichen Scheidung. Mit dem Antrag, Ihre Ehe einvernehmlich zu scheiden und der Vereinbarung einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung erreichen Sie, dass Ihre Ehe in der Regel kostengünstig, zeitlich zügig und mit einer begrenzten nervlichen Belastung geschieden wird.

Was sollte das Ergebnis der Mediation sein?

Sie, Ihr Ehepartner oder der Mediator können die Scheidungsmediation jederzeit abbrechen und beenden. Einigen Sie sich mit Hilfe des Mediators jedoch, Ihre Scheidung einvernehmlich abzuwickeln, wird der Mediator das Ergebnis schriftlich zu Papier bringen und dokumentieren. Im Idealfall münden Ihre Verhandlungen in eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung.

Eine solche Scheidungsfolgenvereinbarung bedarf im Regelfall der notariellen Beurkundung. Grund ist, dass die notarielle Beurkundung beide Ehepartner vor voreiligen und unüberlegten Entscheidungen bewahren soll. Alternativ könnten Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung statt der notariellen Beurkundung auch noch im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht zu Protokoll geben. In beiden Fällen ist die Scheidungsfolgenvereinbarung rechtsverbindlich und lässt sich im Detail notfalls auch zwangsweise vollstrecken.

Gut zu wissen:

Der Vorteil einer Mediation liegt auf der Hand. Mit Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist es Ihnen gelungen, die Kommunikation mit Ihrem Ehepartner so zu führen, dass Sie Ihre Sprachlosigkeit überwinden konnten und Ihre Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner in idealer Art und Weise abwickeln können. Sie vermeiden damit vor allem die streitige Scheidung, die in vielen Fällen mit Rosenkriegen und Schlammschlachten einhergeht. Sie schließen mit Ihrer ehelichen Vergangenheit ab und schaffen die Grundlage für neue Lebensperspektiven.

Welche Personen sind Mediatoren?

Das Berufsbild des Mediators ist nicht gesetzlich geschützt. Insoweit kann jeder eine Scheidungsmediation anbieten, der sich dazu berufen fühlt und dem Sie die Aufgabe zutrauen. Nur derjenige, der eine Ausbildung zum Mediator nach Maßgabe des Mediationsgesetzes abgeschlossen hat, darf sich allerdings als zertifizierter Mediator bezeichnen. Als zertifizierte Mediatoren kommen vorwiegend Rechtsanwälte und Sozialarbeiter in Betracht.

Gut zu wissen:

Soweit Sie einen Rechtsanwalt mit der Scheidungsmediation beauftragen, darf Sie der Rechtsanwalt später nicht mehr als Scheidungsanwalt in Ihrem Scheidungsverfahren vertreten. Da der Anwalt als Mediator die Lebenssituation beider Ehepartner kennt, würde er sich einem Interessenkonflikt aussetzen, wenn er einen Ehepartner im Scheidungsverfahren vertreten wurde.

Selbstverständlich bieten auch wir über unsere Kooperationspartnerinnen und -partner Mediation im Scheidungsverfahren an. Suchen Sie nach Expertinnen und Experten in Ihrer Nähe!

Wird die Scheidungsmediation von der Rechtschutzversicherung bezahlt?

Die Gebühren für Ihr Scheidungsverfahren sowie andere vor Gericht ausgetragen Streitigkeiten werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung nicht bezahlt. Sie sind vom Versicherungsschutz ausdrücklich ausgenommen. Die Versicherer übernehmen im Regelfall lediglich die Gebühren für eine anwaltliche Erstberatung.

Viele Rechtsschutzversicherer übernehmen darüber hinaus auch die Kosten für eine einvernehmliche Konfliktbeilegung (Scheidungsmediation). Details lesen Sie in Ihrer Rechtschutzversicherungspolice nach. Meist werden die Kosten bis zu einer bestimmten Grenze übernommen.

Gibt es auch die Scheidungsmediation im Scheidungsverfahren vor Gericht?

Haben Sie die Scheidung beantragt, kann das Gericht anordnen, dass Sie einzeln oder gemeinsam mit Ihrem Ehepartner an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation bei einer vom Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen und über die Teilnahme eine Bestätigung vorlegen (§ 135 FamFG).

Das Gericht soll das Verfahren sogar aussetzen, wenn nach Überzeugung des Gerichts Aussichten auf eine Fortsetzung der Ehe besteht. Leben Sie allerdings länger als ein Jahr getrennt, darf die Richterin bzw. der Richter das Verfahren nur aussetzen, wenn beide Ehepartner damit einverstanden sind. Mit der Aussetzung soll der Richter den Ehepartner nahelegen, eine Eheberatung in Anspruch zu nehmen.

Die richterliche Anordnung zur Teilnahme an einer Mediation ist zwar nicht mit Zwangsmitteln durchsetzbar. Dennoch hat die Anordnung Konsequenzen. Wenn das Gericht am Ende des Verfahrens die Verfahrenskosten festsetzt, wird es berücksichtigen, ob ein Ehepartner die richterliche Anordnung zur Teilnahme an einem solchen Informationsgespräch respektiert oder die Teilnahme aus nicht nachvollziehbaren Gründen verweigert hat (§ 150 Abs. IV S. 2 FamFG). Derjenige Ehepartner, der die Teilnahme verweigert hat, muss damit rechnen, dass er oder sie einen wesentlich höheren Anteil an den Prozesskosten aufgebürdet bekommt.

Fazit

Es ist ein Klischee, dass Scheidungen immer streitig verlaufen und die Scheidungsfolgen im Detail durch das Gericht geregelt werden müssen. Es geht auch einfacher. Der einfache Weg der einvernehmlichen Scheidung ist oft nur dadurch verschlossen, dass die Partner nicht mehr angemessen miteinander sprechen können. Die Scheidungsmediation bietet dann die Option, den Weg frei zu machen.

Autor:  Volker Beeden

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