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Homo Ehe - Gleichgeschlechtliches Zusammenleben

 
 

Es gibt gute Nachrichten für die rund 43.000 Paare, die in Deutschland in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

Seit über drei Monaten ist nun die „Ehe für alle“ in Deutschland gesetzlich verankert – genauer gesagt im Paragraphen 1353 BGB. Offiziell heißt es hier nun, dass die Ehe zwischen „zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit“ geschlossen werden kann. Gleichgeschlechtliche Paare können damit nun gleichberechtigt eine Ehe eingehen, anstatt wie früher eine eingetragene Lebenspartnerschaft zu begründen. Weiterhin ist es möglich, eine eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln.

Neugierig geworden? Alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen, haben wir für Sie in einem Ratgeber zusammengefasst.