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Ehevertrag: Notar muss sein

Sie haben mit Hilfe Ihres Anwaltes einen Ehevertrag abgeschlossen? Dann vergessen Sie nicht, ihn bei einem Notar beglaubigen zu lassen. Sonst ist Ihr Ehevertrag nämlich nicht gültig.

Wie Sie bereits gemerkt haben, kann ein Ehevertrag eine wichtige Grundlage sein, um Streitigkeiten bei der Scheidung aus dem Weg zu gehen. Dabei ist es egal, ob der Vertrag vor oder während der Ehe geschlossen wird.

Vor dem Abschluss eines Vertrages sollten sich die Ehepartner auf jeden Fall von einem Anwalt oder Notar beraten lassen, um alle Rechtsunsicherheiten aus dem Weg zu räumen. Im Idealfall können Sie sich auch getrennt voneinander rechtlich beraten lassen.

Ohnehin wird in der Regel ein Notar den Vertrag beurkunden müssen. Finanzielle Regelungen haben keinen Bestand, wenn die Eheleute sie privat vereinbaren.

Die Eheleute können den Vertrag also auch gemeinsam mit einem Notar aufsetzen. Über Fragen des Zugewinnausgleichs, des Unterhalts und der Versorgung hinaus klärt der Notar auch über die Folgen der Scheidung im Hinblick auf Sorgerecht und Kindesunterhalt für gemeinsame Kinder auf und erarbeitet Regelungsmöglichkeiten.

Alles über Sorgerecht und Kindesunterhalt finden Sie hier.

Autor:  iurFRIEND-Redaktion

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